Aufgrund der aktuellen (weltweiten) Situation, habe ich mich entschlossen meine Souveränität als Mensch in vollen Anspruch zu nehmen und in Eigenverantwortung zu leben und zu handeln und zwar ab sofort. Es wird einige rechtliche Veränderungen geben in der Seitan-Manufaktur. Es wird ein Verein entstehen. Weitere Infos folgen.
Ausdrücklich distanziere ich mich von Gewalt und Aufwiegelung. Ich bin weder gegen den Staat noch gegen die Menschen die den Staat vertreten. Ich Informiere die nichtwissenden "Erfüllungsgehilfen", dann können sie sich bei Ihren Vorgesetzten informieren.
Leider wurden aus meiner Sicht, fast alle Regierungen auf dem Planeten von den sogenannten NGO`s übernommen. Also Nicht-Regierungs-Organisationen die von niemandem gewählt wurden, die jetzt die Politik steuert.
Das bedeutet das wiedereinmal die Macht über dem Gesetz steht. Dieser Zustand heisst dann Kommunismus.
In dieser Situation ist jeder fähige, souveräne schweizer Bürger nach Verfassung verpflichtet, die Situation zu korrigieren. Deswegen fordere ich jetzt als lebendiger Mann, meine Rechte ein. Das sind Naturgesetzt und Menschenrechte. Dies sind "wahre Rechte" im Gegensatz zum aktuell geltenden "Scheinrecht." Diese wahren Rechte stehen aber der adipösen. öbszönen Bereicherung ein paar weniger im Wege. Deswegen ist es überhaupt möglich das trotz diverser Menschenrechte, zb. Recht auf Nahrung, alle 10 Sekunden ein Mensch auf diesem Planeten verhungert.
Man könnte auch mal näher betrachten, wieviel Menschen durch von Regierungen angezettelten Kiegen und sonstigen sinnlosen Macht-Spielchen ums Legen gekommen sind, im Vergleich zu den Menschen die sich "Privat" gegenseitig ermordet haben. Da kann man sich schon fragen warum wir Menschen sovielen Spielregeln unterliegen und die Politiker(innen) nie aber auch gar nie geradestehen müssen für Ihre Taten und Fehler. Soviel zur Verhältnissmässigkeit. Meiner Meinung nach wollen wir Menschen einfach zusammen etwas tolles erschaffen, damit es allen besser geht. Wir sollten wieder echte Wirtschaft betreiben im Sinne einer richtigen Republik.
Die Seitan Produkte können aber weiterhin ganz normal bei mir bezogen werden oder wie gewohnt mache ich auch Hauslieferungen. Ab 50.- bestellwert ist die Lieferung gratis ansonsten kostet es einen Öko- Fünfliber. Vo hie, für hie...!!!
Die untenstehenden Informationen dürfen gerne kopiert und weiterverwendet werden.
Rechtliches und Hausordnung
öffentlicher Kreditgeber und privater Gläubiger
Herausgeber :bruno [: von Allmen]
in rerum natura – der lebende Mensch
c/o Hofacherweg [4]
[CH-3704] in der Nähe von Krattigen
ausserhalb von SWITZERLAND/Schweiz/CH
E r f ü l l u n g s g e h i l f e n, Schuldner
in der unbegrenzten privaten Haftung
tätig als Firma SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT
und sämtliche ABTEILUNGEN UND UNTERORGANISATIONEN
c/o Bundesgasse 1
3011 Bern
HAUSRECHT
Allgemeine Handelsbedingungen (AHB's)
Zutritt für Erfüllungsgehilfen der Firma SCHWEIZERISCHE EIDGENOSSENSCHAFT mit Eintrag ins Handelsregister (D-U-N-S® 48-564-2987) nur auf Voranmeldung und vorweisen eines gültigen hoheitlichen Dienstausweises.
Diese Allgemeinen Bedingungen1 gelten für alle Funktionäre, die versuchen, hoheitliche Handlungen aufgrund von Gesetzen, Verordnungen, Weisungen etc. zu kontrollieren und durchzusetzen, die jedoch nicht in der Lage sind, ihre hoheitliche Legitimation schriftlich auszuweisen.2 Alle Funktionäre willigen mit dem Überschreiten dieser Türschwelle ein, dass sie mit nachstehenden Bedingungen einverstanden sind.
A) Alle Menschen (Gäste, Kunden, Besucher und Angestellte), die von den vermeintlich «hoheitlichen» Funktionären in diesem Haus kontrolliert und/oder genötigt werden, sind berechtigt, alle an dieser illegalen Aktion Beteiligten anzuzeigen und von diesen deswegen eine Pönale zu fordern. Die nur noch vermeintlich «behördlichen» Funktionäre haben mit dem Überschreiten der Türschwelle dazu eingewilligt. Jeder an dieser illegalen Aktion beteiligte Funktionär hat jedem Anzeiger diese Vertragsstrafe (Pönale) zu bezahlen. Die Vertragsstrafe (Pönale) beträgt je vier Kilogramm Gold.3
B) Zur Verdeutlichung: Werden zehn Menschen in diesem Lokal bei einer Aktion kontrolliert und/oder genötigt und sind dabei fünf Funktionäre beteiligt, so hat jeder dieser fünf jedem der zehn Anzeiger je vier Kilogramm Gold zu bezahlen.
C) Die Pönalen werden bei den an der Aktion beteiligten oder diese in Auftrag gebenden Unternehmungen in Rechnung gestellt.
D) Die Inkenntnissetzung des Agenten ist die Inkenntnissetzung des Prinzipals. Die Inkenntnissetzung des Prinzipals ist die Inkenntnissetzung des Agenten. Das Definitionsrecht dieses Instruments liegt ausschliesslich beim Herausgeber. Alle Rechte vorbehalten.
Zahlungsbedingungen
a. Die Pönalen und Gebühren werden grundsätzlich mit den entsprechenden Handlungen fällig.
b. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage, wobei die Übergabe mindestens 14 Tage vorher abgesprochen werden muss.
c. Wird die Zahlungsfrist nicht eingehalten, so wird ab dem 31. Tag automatisch eine weitere Gebühr von zwei Kilogramm Gold pro Kalendertag fällig.
d. Es gilt das Bring Prinzip.
1 Sie basieren auf den bereits vordefinierten Allgemeinen Handelsbedingungen (AHB’s) von bruno aus dem Hause von Allmen
2 Beachten Sie dazu die Problematik der illegalen Umwandlung von Behörden in Privatfirmen: www.hot-sips.com – Links, Unterlagen, Grundlageninformationen
3 Wenn lediglich Gold steht, so ist damit immer Feingold mit 999 Gewichtspromille bzw. 24 Karat gemeint.
Behörden und Ämter als Firmen
Allgemeine Bedingungen Stand:
07. März 2022
Allgemeines
Nachdem festgestellt wurde, dass alle Behörden und Ämter in der Schweiz Unternehmen sind, sie jedoch weder handelsrechtlich noch hoheitlich legitimiert sind, weil ein diesbezüglicher
Parlamentsbeschluss fehlt und sie zudem Insichgeschäfte tätigen, sind alle ihre Handlungen rechtswidrig. Aber trotzdem schiebt ihnen die
Politik keinen Riegel, weil die Politik es vorsätzlich so will. Aus diesem Grund begehen nicht nur die genannten Behörden und Ämter
Verbrechen, sondern vor allem Parlamente, Regierungen und Gerichte in Bund und Kantonen.
Aufgrund dessen, dass alle Behörden und Ämter in der Schweiz ohne Legitimation handeln, stehen sie auf der gleichen rechtlichen Ebene wie die übrigen Menschen/Personen. Deshalb erlasse ich hiermit die
Allgemeinen Bedingungen als Gebührentarif, der auf meiner Homepage1 veröffentlicht wird und von dem alle volljährigen Schweizerinnen und
Schweizer sowie die Schweizer Firmen Gebrauch machen können.
Dieser Gebührentarif wurde dem Bundesrat sowie sämtlichen kantonalen Regierungen unterbreitet und sie alle hatten keine Einrede dagegen, womit er von allen akzeptiert ist. Deshalb ist er landesweit anwendbar und die Behörden, Bund, Kantone und Gemeinde müssen bezahlen, wobei anzumerken ist, dass die
Kantonsregierungen die einzelnen Gemeinden zu orientieren haben, weil sie angegliederte Organisationseinheiten der Kantone sind. Es ist kaum
anzunehmen, dass sie das innert Frist getan haben. Dann haften die Kantone. Haftbar ist jedoch grundsätzlich immer derjenige, welcher die entsprechende Handlung verursacht hat.
Mit dieser Gebühr sind die von Behörden den Menschen (Personen) und Firmen zugefügten Schäden nicht abgedeckt. Diese können zusätzlich eingeklagt werden. Im Weiteren steht allen betroffenen Menschen/Personen oder Firmen die Möglichkeit offen, gegen einzelne Akteure sowohl straf- als auch zivilrechtlich vorzugehen, weil alle Angestellten dieser öffentlich-rechtlichen Firmen für ihr tun privat haften.
Der nachstehende Gebührentarif deckt nicht jede konkrete Handlung ab, da er nur grundsätzlicher Art, also allgemein gehalten ist. Mit allen durch die Behörden und deren Vertreter ohne Legitimation erbrachten Handlungen wird automatisch die entsprechende Gebühr
fällig.
1 www.seitan-manufaktur.ch / Rechtliches und Hausordnung
Art der Handlung Gewicht in Gramm Gold
Gebührentarif2
Behördenübergreifende Handlungen
· Pro Korrespondenz aller Art ohne Kostenfolge kann der Adressat die Gebühr einfordern
darunter fallen bspw. Die Zustellung der Formulare für die Steuererklärung, allgemeine
Anfragen oder Aufforderungen, dies oder jenes zu tun 50
· Pro Korrespondenz aller Art mit Kostenfolge (Forderungen aller Art wie Rechnungen,
(Steuern, Bussen etc.) kann der Adressat die Gebühr einfordern 100
· Pro behördlich durchgeführte Kontrolle oder Augenschein können die Betroffenen die
Gebühr einfordern 100
· Pro erteilte Bewilligung oder Verfügung. Jeder der eine Bewilligung/Verfügung anfechten
kann oder selbst davon betroffen ist, kann die Gebühr einfordern 500
· Inkraftsetzung von Gesetzten, Verordnungen, Richtlinien etc, jeder Betroffene kann die
Gebühr einfordern 1000
· Verurkundungen, Bescheinigungen, Grundstücksverschreibungen etc. Jeder Betroffene
oder Einspruchsberechtigte ist dazu legitimiert 500
Gerichte
· Versand jeglicher Korrespondenz in Gerichtsfällen. Alle Parteien oder in den Fall
involvierte sind berechtigt, die Gebühr einzufordern 500
· Einladung zur Gerichtsverhandlung. Alle Parteien oder in den Fall Involvierte,
sind berechtigt, die Gebühr einzufordern 1000
· Gerichtsentscheide bzw. Gerichtsurteile. Alle Parteien sind berechtigt, die Gebühr
einzufordern 2000
Polizei / Staatsanwaltschaft
· Befragung, Vorladungen etc. aller Art, alle Betroffenen 500
· Pro durchgeführte Kontrolle oder Augenschein. Alle Betroffenen im entsprechenden Fall 100
· Anhalten durch die Polizei, alle Angehaltenen 500
· Verhaftung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft, alle Verhafteten 2000
plus pro Kalendertag Haft 50
Missbrauch COVID-19
· Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken in COVID-Pandemie, pro Woche, alle
Betroffenen 50
· Zwang zur Angabe von privatem Angeben wie Name, Adresse, Telefon und Mail-
Adresse etc., damit eine Leistung erbracht wird, pro Woche, alle Betroffenen 100
· Aufforderung zuhause zu arbeiten (Homeoffice), jeder Mitarbeiter pro Woche 10
· Zwang zum Einrichten von speziellen Zugängen, Desinfektionsplätzen, Abschirmungen
separaten Räumen etc. Jede betroffene Firma, die mittels Richtlinie dazu aufgefordert
Wird/ wurde, kann das einfordern 1000
· Verfügungen, Betriebe zu schliessen. Jede betroffene Firma 2000
plus pro geschlossenen Tag und Mitarbeiter 50
2 Wenn lediglich Gold steht, so ist damit immer Feingold mit 999 Gewichtspromille bzw. Karat gemeint